Wahlausschuss Bezirksbeirat
Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Bezirksbeiräte obliegt dem Wahlausschuss Bezirksbeirat, der vom Vorstand bestellt wird. Der Wahlausschuss Bezirksbeirat besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem sowie aus zwei Beisitzern. Für den Wahlleiter und die zwei Beisitzer ist jeweils ein Stellvertreter benannt. Alle Mitglieder des Wahlausschusses Bezirksbeirat üben ihr Amt als Ehrenamt aus. Der Wahlleiter und sein Stellvertreter besitzen die Befähigung zum Richteramt. Dem Wahlausschuss Bezirksbeirat wird von der KVBW eine Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt.
