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Annahmerklärungen für Gewählte
Steht das Wahlergebnis fest, werden alle Gewählten aufgefordert, sich binnen einer Woche schriftlich zu erklären, ob sie die Wahl annehmen. Dazu muss das jeweilige Formular unterschrieben und im Original per Post an die Geschäftsstelle des Wahlausschusses gesendet werden.
Hinweis: Als Kandidierende können Sie das Formular schon vorsorglich vor Bekanntgabe des Wahlergebnisses an die Geschäftsstelle schicken, falls Sie beispielsweise urlaubsbedingt eine fristgerechte Zusendung nach der Wahl andernfalls nicht gewährleisten können.
Eine Fristverlängerung oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht möglich.
Wichtige Hinweise
- Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endete am 25. Mai 2022. Die Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge in der Stimmzettelbroschüre wurde per Los durch die Landeswahlleiterin bestimmt. Es zählt nicht der Zeitpunkt des Einganges der Wahlvorschläge beim Wahlausschuss. Alle (Listen-)Verantwortlichen sind zur Auslosung eingeladen worden.
Wahlrundschreiben
- 1. Rundschreiben: Wahl zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg im Jahr 2022 (Datum: 14. Januar 2022)
- 1. Rundschreiben: Wahlen der Bezirksbeiräte der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg im Jahr 2022 (Datum: 14. Januar 2022)
- 2. Rundschreiben: Wahl zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg im Jahr 2022 (Datum: 1. März 2022)
- 2. Rundschreiben: Wahlen der Bezirksbeiräte der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg im Jahr 2022 (Datum: 1. März 2022)
- 3. Rundschreiben: Wahl zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg im Jahr 2022 (Datum: 2. Mai 2022)
- 3. Rundschreiben: Wahlen der Bezirksbeiräte der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg im Jahr 2022 (Datum: 2. Mai 2022)
Wahlordnungen
- Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung und zum Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
- Richtlinien der Vertreterversammlung für die Wahlen der Bezirksbeiräte der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg